ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN IMI Immobilien GmbH

in der Fassung vom 10.04.2024

§ 1 Allgemeines

Die IMI Immobilien GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Paméla Asten und Dimitri

Ecklé, Neuer Wall 3, 33378 Rheda-Wiedenbrück, (nachfolgend „IMI“) kauft Immobilien, die

nach einer erfolgten Renovierung/Sanierung wieder verkauft werden.

§ 2 Vertragsschluss

Immobilienkaufverträge werden ausschließlich durch notarielle Beurkundung abgeschlossen

und werden erst dadurch rechtswirksam. Der Inhalt des Kaufvertrages ist hier entscheidend.

Es werden keine Vorverträge geschlossen.

§ 3 Aufgaben und Pflichten

IMI führt die Besichtigungen mit den Kaufinteressenten durch. Sollte nach Besichtigung, der

Interessent/die Interessentin den Kauf der Immobilie beabsichtigen, wird IMI einen

entsprechenden Kaufvertragsentwurf durch einen Notar aufsetzen lassen.

Nach erfolgter Beurkundung beim Notar, gelten die dort vereinbarten Abmachungen.

§ 4 Vergütung

Die Vergütung ergibt sich aus dem Verkaufspreis der jeweiligen Immobilie. Eine Vergütung

für die Maklertätigkeiten (Zusendung des Exposés, Besichtigungen etc.) erfolgt nicht.

§ 5 Haftung und sonstige Pflichten

Haftung und sonstige Pflichten ergeben sich aus dem Kaufvertrag. Im Übrigen gelten die

gesetzlichen Regelungen.

§ 6 Schlussbestimmungen

Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Sollten einzelne Punkte oder

Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, so bleiben die übrigen Punkte davon

unberührt. Anstelle der unwirksamen Vorschrift tritt die gesetzliche Vorschrift. Änderungen

dieser Vereinbarung bedürfen der Textform (E-Mail) und dürfen auf Seiten der Parteien nur

durch die jeweilige Geschäftsführung zugesagt werden.

Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag ist Rheda-Wiedenbrück.