ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN IMI Immobilien GmbH
in der Fassung vom 10.04.2024
§ 1 Allgemeines
Die IMI Immobilien GmbH, vertreten durch die Geschäftsführer Paméla Asten und Dimitri
Ecklé, Neuer Wall 3, 33378 Rheda-Wiedenbrück, (nachfolgend „IMI“) kauft Immobilien, die
nach einer erfolgten Renovierung/Sanierung wieder verkauft werden.
§ 2 Vertragsschluss
Immobilienkaufverträge werden ausschließlich durch notarielle Beurkundung abgeschlossen
und werden erst dadurch rechtswirksam. Der Inhalt des Kaufvertrages ist hier entscheidend.
Es werden keine Vorverträge geschlossen.
§ 3 Aufgaben und Pflichten
IMI führt die Besichtigungen mit den Kaufinteressenten durch. Sollte nach Besichtigung, der
Interessent/die Interessentin den Kauf der Immobilie beabsichtigen, wird IMI einen
entsprechenden Kaufvertragsentwurf durch einen Notar aufsetzen lassen.
Nach erfolgter Beurkundung beim Notar, gelten die dort vereinbarten Abmachungen.
§ 4 Vergütung
Die Vergütung ergibt sich aus dem Verkaufspreis der jeweiligen Immobilie. Eine Vergütung
für die Maklertätigkeiten (Zusendung des Exposés, Besichtigungen etc.) erfolgt nicht.
§ 5 Haftung und sonstige Pflichten
Haftung und sonstige Pflichten ergeben sich aus dem Kaufvertrag. Im Übrigen gelten die
gesetzlichen Regelungen.
§ 6 Schlussbestimmungen
Diese Vereinbarung unterliegt deutschem Recht. Sollten einzelne Punkte oder
Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sein, so bleiben die übrigen Punkte davon
unberührt. Anstelle der unwirksamen Vorschrift tritt die gesetzliche Vorschrift. Änderungen
dieser Vereinbarung bedürfen der Textform (E-Mail) und dürfen auf Seiten der Parteien nur
durch die jeweilige Geschäftsführung zugesagt werden.
Gerichtsstand für alle Ansprüche aus dem Vertrag ist Rheda-Wiedenbrück.